Für Zuweisende

Ab dem 1.7.2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgt. Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Netzwerks Kind-Jugend-Familie arbeiten ab dem 1.8.2022 nach dem neuen Anordnungsmodell.

Das offizielle Anordnungsformular können Sie hier herunterladen: Anhang_Anordnung_psychologische_Psychotherapie_DE

Formular zur Fallbeurteilung und Verlängerung nach 30. Sitzungen: Antrag_Fallbeurteilung_nach_30._Sitzung_Version_1.0_DE

Das Anordnungsmodell sieht folgende Abläufe vor:

  • Anordnung durch eine:n Arzt/Ärztin für innere Medizin, Pädiater:in, Psychiater:in oder Psychosomatiker:in SAPPM für 15 Sitzungen psychologische Psychotherapie (Formular siehe oben).
  • Spätestens nach Durchführung der 15. Psychotherapiesitzung tauscht sich die/der psychologische Psychotherapeut:in und die/der erstanordnende Ärztin/Arzt aus (dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen), wenn sie/er eine Verlängerung der Therapie als notwendig ansieht. Es erfolgt, wenn die Ärztin/der Arzt die Einschätzung teilt, eine weitere Anordnung von maximal 15 Sitzungen.
  • Vor der 30. Sitzung informiert der psychologische Psychotherapeut oder der Patient die erst anordnende Ärztin, falls eine Fortsetzung der Behandlung als notwendig erachtet wird. Um eine Fortführung der Behandlung zu beantragen, ist zusätzlich eine Beurteilung eines Facharztes für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig, die dann dem Antrag der erstanordnenden Ärztin zuhanden der Vertrauensärztin der Krankenkasse beigelegt werden muss. Die Versicherung muss den Patienten und die erstanordnende Ärztin innert 15 Tagen nach Antragseingang beim Vertrauensarzt über den Entscheid betreffend Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie informieren.
  • Handelt es sich um Leistungen zur Krisenintervention oder um Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation, darf psychologische Psychotherapie von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen (allerdings mit einer Beschränkung auf zehn Sitzungen) angeordnet werden.
(Quelle: Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP – www.psychologie.ch – Mitgliederbereich)
Weitere Informationen und rechliche Grundlagen finden Sie auf der Website des BAG.

Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie uns gerne per Mail kontaktieren.

info@nkjf.ch

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Mit freundlichen Grüssen

Team des Netzwerks Kind-Jugend-Familie, Zollikofen